Abfallgebühren sind am 15.03.2012 fällig

01.02.2012

ACHTUNG: erstmals zum 15.03. (früher 15.02.)

Nicht vergessen: Am 15.03.2012 sind die Abfallgebühren für das 1. Halbjahr  2012 automatisch fällig. Grundlage hierfür ist Ihr letzter Gebührenbescheid.

 

Wenn Sie den Landkreisbetrieben eine Einzugsermächtigung erteilt haben und Ihre Bankverbindung sich nicht verändert hat, buchen wir die fälligen Beträge automatisch ab.

 

Wenn Sie bei Ihrer Bank einen  Dauerauftrag eingerichtet haben, prüfen Sie bitte, ob die Daten (Betrag, Objektnummer und Eigentümer) noch stimmen.

 

In jedem anderen Fall überweisen Sie bitte den im letzten Gebührenbescheid festgesetzten Betrag rechtzeitig unter Angabe von Objektnummer und Name des Eigentümers, da die Zahlung sonst nicht zugeordnet werden kann.

 

Unsere Bankverbindung: Konto Nr. 104 340 680 bei der Raiffeisen-Volksbank Neuburg, BLZ 721 697 56

 

Damit vermeiden Sie das Entstehen von Säumniszuschlägen und sparen sich die im Falle einer Mahnung zusätzlich entstehenden Mahngebühren.

 

Wenn Sie noch Fragen zu den fälligen bzw. offenen Beträgen haben, rufen Sie uns gerne unter Tel. 08431/612-111 an!

Schriftgröße ändern:

Eigenbetrieb des Landkreises Neuburg- Schrobenhausen
Sehensander Weg 23
86633 Neuburg a. d. Donau
Tel. 08431/612-0
Fax 08431/612-150

E-Mail

 


Geschäftszeiten der Landkreisbetriebe
Montag bis Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag
14:00 - 16:00 Uhr