Immobile Bürgerinnen und Bürger, die aus gesundheitlichen Gründen länger als vier Wochen nicht in der Lage sind den Wertstoffhof aufzusuchen und die keinen mobilen Angehörigen im gleichen Haus oder in der Nachbarschaft haben, können einen Abholservice in Anspruch nehmen. Die monatlichen Kosten für den Abholservice werden mit 8,-- € von den Landkreisbetrieben bezuschusst. Der Zuschussantrag ist bei einem der Abholserviceanbieter zu stellen. Die z. Zt. bestehenden Abholserviceanbieter können Sie unseren Internetseiten entnehmen. Der Wegfall der Immobilität ist uns, um Rückforderungen zu vermeiden, anzuzeigen.

