Aufgrund des § 14 der Deponieverordnung dürfen ab 15.07.2009 die Bauschuttdeponien des Landkreises für die Annahme von Bauschutt nicht mehr weiterbetrieben werden.
Zur Aufrechterhaltung der Entsorgungssicherheit für Bauschutt errichten wir dazu ortsnah in jeder Kommune auf unseren Wertstoffhöfen Bauschuttabgabemöglichkeiten. Die Abgabe von Bauschutt ist ab 15.07.2009 auf den nachfolgend aufgeführten Wertstoffhöfen zu den regulären Öffnungszeiten möglich:
Aresing, Berg im Gau, Bergheim, Brunnen, Burgheim, Burgheim-Straß, Ehekirchen, Gachenbach-Weilach, Gachenbach-Peutenhausen, Karlshuld-Hauptstrasse, Karlskron –Am Sportplatz , Königsmoos-Klingsmoos, Langenmosen, Oberhausen-Sinning, Rennertshofen-Hatzenhofen, Waidhofen, Weichering, Neuburg-Sehensander Weg, Schrobenhausen-Mühlried, Schrobenhausen-Rettenbacher Strasse und Schrobenhausen-Steingriff.
Für die Abgabe von Bauschutt gilt ab 15.07.2009 folgende Neuregelung:
Angelieferte Mengen bis zu 1 cbm sind kostenfrei. Größere Mengen sind über private Bauschuttrecycler zu entsorgen.

