Abgabe von Baum- und Strauchschnitt ab 16.10.2010

01.10.2010

Die Landkreisbetriebe Neuburg-Schrobenhausen weisen darauf hin, dass auf folgenden Wertstoffhöfen während der regulären Öffnungszeiten Baum- und Strauchschnitt von Privathaushalten kostenlos abgegeben werden kann:

 

- Aresing                                            
- Berg im Gau      
- Bergheim
- Brunnen                                          
- Burgheim                                          
- Ehekirchen
- Karlshuld – Hauptstraße
- Karlskron – Josephenburg
- Königsmoos – Klingsmoos
- Langenmosen
- Neuburg – Bittenbrunn                      
- Neuburg – Krautgasse
- Oberhausen - Sinning
- Rennertshofen – Hatzenhofen
- Schrobenhausen – Mühlried
- Schrobenhausen – Hörzhausen 
- Waidhofen
- Weichering
 

 

Abgegeben werden darf nur sortenreiner Baum- und Strauchschnitt. Er darf nicht vermischt sein mit übrigen Gartenabfällen wie: Heckenzuschnitt (wie z. B. Tuja, Buchs, usw), Laub, Wurzeln und Wurzelstöcke, Rasenschnitt, Schilf und sonstigen Gartenabfällen (wie z. B. Blumen, Topfpflanzen, usw).

 

Diese übrigen Gartenabfälle können ebenso wie der gewerbliche Grünschnitt auf den Kompostanlagen in Neuburg und Königslachen (Gartenabfälle und gewerblicher Grünschnitt je angefangene 100 Liter: 1 Euro und Wurzelstöcke je angefangene 20 kg: 2 Euro) oder bei privaten Verwertern kostenpflichtig abgegeben werden. Auch in einigen Gemeinden gibt es Annahmestellen für private Gartenabfälle. Gartenabfälle können auch über die Biotonne entsorgt werden (soweit Platz). Noch besser ist es natürlich, wenn sie nach Möglichkeit im eigenen Garten kompostiert werden.

 

 

Pressemitteilung des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen

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Eigenbetrieb des Landkreises Neuburg- Schrobenhausen
Sehensander Weg 23
86633 Neuburg a. d. Donau
Tel. 08431/612-0
Fax 08431/612-150

E-Mail

 


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8:00 - 12:00 Uhr
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