Bauschutt

Als Bauschutt gelten alle unbelasteten mineralischen Baustoffe und  Erdaushubmaterialien.

 

Weitere Infos
Nähere Informationen finden Sie in der "Bauschutt-Annahmeliste".

 

Bauschutt-Abgabe
Bauschutt kann an bestimmten Wertstoffhöfen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen in Kleinmengen (bis max. 1 cbm) kostenfrei während der regulären Öffnungszeiten abgegeben werden: Annahmestellen & Öffnungszeiten

Abgabe von größeren Mengen
Mehr als 1 cbm zu privaten Annahmestellen.

 

Entsorgung von festgebundenen Asbestzementabfällen (Eternit) sowie Mineralwolle auf der Reststoffdeponie Eberstetten

 

 

Bitte beachten Sie die Maßnahmen bezüglich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes:

Merkblatt Arbeitsschutz Asbestzement (privat/gewerblich)

Ein- und Ausbau von Dämmstoffen

Handlungsanleitung „Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle)

TRGS 519 Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten

TRGS 521 Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle

 

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Eigenbetrieb des Landkreises Neuburg- Schrobenhausen
Sehensander Weg 23
86633 Neuburg a. d. Donau
Tel. 08431/612-0
Fax 08431/612-150

E-Mail

 


Geschäftszeiten der Landkreisbetriebe
Montag bis Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag
14:00 - 16:00 Uhr