Elektronik- Schrott

Die Annahme von Elektronik-Schrott findet grundsätzlich im Rahmen der Sperrmüllannahme statt. In den Märkten und Gemeinden im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen besteht einmal im Monat, in den Städten Neuburg und Schrobenhausen besteht jede Woche die Möglichkeit, haushaltsüblichen Elektronik-Schrott auf bestimmten Wertstoffhöfen kostenlos abzugeben.

Als Elektronik-Schrott gelten alle Geräte, die zum Betrieb elektrische Ströme oder elektromagnetische  Felder benötigen. Darunter fallen auch Geräte mit Batterien und Akkus sowie Gasentladungslampen (Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren bis max. 5 Stück je Anlieferer, usw.) mit Ausnahme von ortsfesten Anlagen (zum Beispiel Nachtspeicheröfen).

 

 

Kostenlose Abgabe von Elektronik-Schrott
Die Annahme von Elektronik-Schrott findet grundsätzlich im Rahmen der Sperrmüllannahme statt. In den Märkten und Gemeinden im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen besteht einmal im Monat, in den Städten Neuburg und Schrobenhausen besteht jede Woche die Möglichkeit, haushaltsüblichen Elektronik-Schrott auf bestimmten Wertstoffhöfen kostenlos abzugeben: Annahmestellen & Öffnungszeiten

 

Haushalts-Kühlgeräte und Gasentladungslampen (Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren bis max. 5 Stück je Anlieferer, usw.)

werden im Rahmen der Sperrmüllannahme nur in Neuburg und Schrobenhausen angenommen.

Gasentladungslampen können Sie auch im Rahmen der Problem-Müll-Sammlungen abgeben (siehe Problem-Müll). Haushalts-Kühlgeräte können Sie auch zweimal im Jahr kostenlos abholen lassen: Anmeldeformular Kühlgeräte-Abholung.

 

Weitere Infos
Nähere Informationen finden Sie im Trenn-Mit-Info "Elektronik-Schrott".

 

Für Gewerbetreibende
Falls Sie als Gewerbetreibender im Auftrag Ihrer Privatkunden im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen mehr als die haushaltsübliche Menge Elektronik-Schrott bei der Elektronik-Schrott-Annahmestelle abgeben wollen, so legen Sie bitte bei der Anlieferung das Formular "Nachweis über die Anlieferung von Elektro(nik)altgeräten für gewerbliche Anlieferer" ausgefüllt vor.

 

Entsorgung von Computern oder Datenträgern
Falls Sie Computer oder Datenträger endgültig entsorgen wollen, so sollten Sie die Festplatte am besten physisch zerstören. Das gilt auch für Speichermedien wie USB-Speicher, usw. Bei CDs reicht es aus, wenn Sie mit einem spitzen Gegenstand auf der glänzenden Seite zwei tiefe Kratzer vom Loch der Scheibe nach außen machen.

 

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Eigenbetrieb des Landkreises Neuburg- Schrobenhausen
Sehensander Weg 23
86633 Neuburg a. d. Donau
Tel. 08431/612-0
Fax 08431/612-150

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