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Problemmüll

Alles, was Sie über Problemmüll wissen sollten

Als Problem-Müll gelten chemische Stoffe aus dem Haushaltsbereich, die gefährlich, gesundheitsgefährdend oder schädlich für die Umwelt sind. Bereits von Seiten seines
Herstellers ist Problem-Müll deshalb in der Regel mit einem Gefahrensymbol
gekennzeichnet.

Weitere Infos

Nähere Informationen finden Sie im Trenn-Mit-Info "Problemmüll".

Weitere Informationen zum Thema Batterien: https://www.batterie-zurueck.de/

Problem-Müll-Sammelstelle

In den Märkten und Gemeinden im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen kann Problem-Müll in haushaltsüblichen Mengen (bis max. 20 kg bzw. 20 l insgesamt) zweimal im Jahr, in den Städten Neuburg und Schrobenhausen viermal im Jahr an der mobilen Problem-Müll-Sammelstelle kostenlos oder unbegrenzt bei der Gesellschaft zur Entsorgung von Sondermüll in Bayern (GSB) kostenpflichtig abgegeben werden (nur nach Voranmeldung!). Gebinde größer 20 l können nicht angenommen werden.

 

Die nächsten Problem-Müll-Termine für Privathaushalte finden Sie unten aufgelistet.

Herkömmliche Gerätebatterien

Herkömmliche Gerätebatterien (z. B. ZnC-, Zn-Luft-, AlMn-, NiCd-, NiMH- und Pb-Batterien bis max. 4 kg pro Stück) aus vielen kleineren batteriebetriebenen Geräten wie unter anderem Fernbedienungen, Taschenlampen, Taschenradios, Weckern und Milchaufschäumern werden zusätzlich auch über die grünen Batteriefässer auf allen Wertstoffhöfen angenommen.
Ebenso ist der Fachhandel gemäß Batteriegesetz verpflichtet, Altbatterien vom Endnutzer an oder in unmittelbarer Nähe des Handelsgeschäfts unentgeltlich zurückzunehmen. Rücknahmepflichtig sind solche Batterien, die der Art entsprechen, die der Händler im Sortiment führt. Es kommt also nicht darauf an, dass der Kunde haargenau diese bestimmte Altbatterie bei dem Händler erworben hat. Von der Rücknahmepflicht erfasst werden gem. § 1 Abs.1 Satz 2 BattG auch Batterien, die anderen Produkten beigefügt oder in andere Produkte eingebaut sind. Auch ein Online-Händler muss Altbatterien zurücknehmen. Hier ist das Handelsgeschäft das Lager, aus dem versendet wird. Regelmäßig wird dies die Versandadresse sein. Die Kosten für die Rücknahme, wie sie beispielsweise bei der Versendung durch den Kunden entstehen können, muss  der Händler nicht tragen. Er muss lediglich die Altbatterien kostenlos annehmen. Außerdem hat er die Hinweispflichten zu beachten.

Hochenergiebatterien

Hochenergiebatterien sind zum Beispiel Lithium-Akkus und ggf. leistungsstarke Nickelsysteme und/oder zukünftige Alternativtechnologien, die in vielen leistungsstarken, wiederaufladbaren Geräten wie unter anderem Laptops, MP3-Spielern, Mobiltelefonen, Akkuschraubern, usw. stecken. Diese werden nur unbeschädigt und wenn Pole mit Klebeband abgeklebt worden sind, über die gelben Batteriefässer auf allen Wertstoffhöfen angenommen.

Ebenso ist der Fachhandel gemäß Batteriegesetz verpflichtet, Altbatterien vom Endnutzer an oder in unmittelbarer Nähe des Handelsgeschäfts unentgeltlich zurückzunehmen. Rücknahmepflichtig sind solche Batterien, die der Art entsprechen, die der Händler im Sortiment führt. Es kommt also nicht darauf an, dass der Kunde haargenau diese bestimmte Altbatterie bei dem Händler erworben hat. Von der Rücknahmepflicht erfasst werden gem. § 1 Abs.1 Satz 2 BattG auch Batterien, die anderen Produkten beigefügt oder in andere Produkte eingebaut sind. Auch ein Online-Händler muss Altbatterien zurücknehmen. Hier ist das Handelsgeschäft das Lager, aus dem versendet wird. Regelmäßig wird dies die Versandadresse sein. Die Kosten für die Rücknahme, wie sie beispielsweise bei der Versendung durch den Kunden entstehen können, muss  der Händler nicht tragen. Er muss lediglich die Altbatterien kostenlos annehmen. Außerdem hat er die Hinweispflichten zu beachten.

Bitte beachten: Lithiumbatterien sollten immer gegen Kurzschluss und Beschädigungen geschützt (durch geeignete Verpackung z. B. Folie oder Originalverpackung und/oder Isolierung der Pole z. B. mit Klebestreifen) sowie trocken und vor Witterung geschützt gelagert werden, da Lithium hochreaktiv ist und eine Brand- und Explosionsgefahr bei Kurzschluss und bei ungeschützten Kontakt des Lithiummetalls mit der Feuchtigkeit der Luft besteht.

Wir können auf unseren Wertstoffhöfen aus Sicherheitsgründen und aufgrund gefahrgutrechtlicher Vorschriften keine defekten und/oder beschädigten Lithiumbatterien schwerer 500 g annehmen. Wir empfehlen Ihnen in diesen Fällen sich umgehend an den Hersteller und Vertreiber der Batterie bzw. die GRS Batterien zu wenden. Diese sind zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet. Ausnahme: Defekte und/oder beschädigte Lithiumbatterien bis 500 g können einzeln verpackt in Plastiktüten und mit Sand vollständig eingeschlossen auch über die grünen Batteriefässer auf den Wertstoffhöfen entsorgt werden.

KFZ-Batterien und andere Bleibatterien

Diese werden nur am Wertstoffhof Steingriff und Wertstoffhof Neuburg, Sehensander Weg angenommen (Nach Klicken auf den Link Suchbegriff: Steingriff oder Sehensander Weg eingeben!). Ebenso gemäß Batteriegesetz auch beim Fachhandel (Rücknahmepflicht). Bitte beachten Sie bei Fahrzeug-Starterbatterien die Pfandpflicht.

We eine Bestätigung der ordnungsgemäßen Entsorgung erhalten wollen, mit der man im (Internetversand)handel das Batteriepfand (7,50 Euro) zurückerhält, ohne dass man die alte Batterie einsenden bzw. zurückbringen muss, dann bringen Sie bitte bei der Abgabe das Entsorgungsbestätigungsformular Ihres (Versand)händlers oder folgendes Entsorgungsbestätigungformular mit. Der Händler ist dann zur Erstattung des Pfandes verpflichtet, wenn der Rückgabenachweis zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist.

Industriebatterien

sind Batterien, die ausschließlich für gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke oder für Elektrofahrzeuge bestimmt sind oder für unterbrechungsfreie Stromversorgungsanlagen oder Stromspeichern von Photovoltaikanlagen benutzt werden. Sind diese ohne Blei (Pb) müssen sie über den Fachhandel entsorgt werden. Dieser ist zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet!

Für Gewerbetreibende

Für die Entsorgung von Problemmüll aus dem Gewerbe wenden Sie sich bitte an die Gesellschaft zur Entsorgung von Sondermüll in Bayern (GSB) oder an private Sondermüllentsorger und -transporteure.

Für unbrauchbar gewordene Pflanzenschutzmittel und sonstige Chemikalien aus der Landwirtschaft gibt es organisierte Rückgabetermine an bestimmten Sammelstellen. Die Termine und Annahmestellen finden Sie unter www.pre-service.de. Hier erhalten Sie auch einen Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung.

Nicht zum Problem-Müll gehören:

Problem-Müll-Termine für Privathaushalte aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen:

Sie können Ihren nächstmöglichen Standort einfach herausfinden, indem Sie in das Suchfeld Ihren gewünschten Ort eingeben. Sofern Sie sich die Termine in Ihren persönlichen Kalender in das Smartphone laden wollen (mit der Möglichkeit der Erinnerung) geht’s hier zur Abfall-App.

Wer den Sammeltermin in seiner Kommune verpasst hat, kann seine Problemabfälle auch bei Sammlungen in anderen Landkreisgemeinden abgeben. Wer den nächstmöglichen Sammeltermin wissen will, verwendet den Button "Sortiert nach Datum".

Ein Appell an Sie: Vermeiden Sie Staus - kommen Sie bitte nicht vor Beginn der Annahmezeiten und nutzen Sie auch die letzte Stunde vor der Schließung!

Bitte beachten: Es gelten die allgemeinen Schutz- und Hygienebestimmungen.

Kurzfristige Schließungen können Sie täglich auf unserer Homepage www.landkreisbetriebe.de oder aus unserer Landkreisbetriebe-App entnehmen (wenn Sie Push-Benachrichtigungen freigegeben haben, werden Sie darüber automatisch benachrichtigt!).

Problemmüll-Terminübersicht drucken