
Für alle Bürgerinnen und Bürger, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, ihre Wertstoffe selbstständig auf den Wertstoffhof zu bringen, bieten die Landkreisbetriebe einen Zuschuss von 8,00 Euro pro Abholung im vierwöchigen Turnus.
Um diese finanzielle Unterstützung zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
1. Die Immobilität muss länger als 4 Wochen andauern.
2. Es darf kein mobiler Angehöriger im gleichen Haus oder in der Nachbarschaft wohnen.
Sollte die Immobilität im Laufe der Zeit wegfallen, muss dies unverzüglich angezeigt werden. Im Falle eines Missbrauchs sind die gewährten Zuschüsse zurück zu bezahlen.
Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger bitten wir, sich direkt an die privaten Abholdienste zu wenden. Diese reichen dann den Zuschussantrag bei uns für Sie ein. Natürlich können auch Bürgerinnen und Bürger, die nicht diese Voraussetzungen erfüllen, sich an diese Abholdienste wenden. Für diese entfällt dann einfach der Zuschuss.
Eigenbetrieb des Landkreises Neuburg- Schrobenhausen
Sehensander Weg 23
86633 Neuburg a. d. Donau
Tel. 08431/612-0
Fax 08431/612-150
Geschäftszeiten der Landkreisbetriebe
Montag bis Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag
14:00 - 16:00 Uhr