


Alle nicht verwertbaren Abfälle mit Ausnahme von Problem-Müll sind Restmüll.
Siehe hierzu auch Beispiel-Liste "Abfälle, die in die Restmüll-Tonne gehören".
Nachdem solche Abfälle auf allen bebauten und genutzten Grundstücken anfallen, müssen für diese Grundstücke Abfallgefäße angemeldet werden.
Wer meldet an?
Der Grundstückseigentümer meldet persönlich, schriftlich oder per Fax (nicht per e-Mail, wegen notwendiger Unterschrift!) bei den Landkreisbetrieben oder bei seiner Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung an.
Wer liefert die Gefäße?
Die angemeldeten Gefäße werden nach Terminvereinbarung wöchentlich von den Landkreisbetrieben direkt an das Grundstück geliefert.
Welche Formblätter stehen zur Verfügung?
Für die erstmalige Ausstattung eines Grundstückes mit Abfallgefäßen (neu gebautes Haus)
• Erstanmeldung von Abfallgefäßen
Für gewünschte Änderungen von Gefäßgröße, Gefäßart sowie zusätzliche Gefäße
• Änderungsmitteilung von Abfallgefäßen
Wird ein Grundstück nicht nur zu Wohnzwecken genutzt
• Zusatzbogen bei sonstiger Nutzung
Wenn Gebühren abgebucht oder nicht mehr abgebucht werden sollen
• Widerruf der Einzugsermächtigung
Wenn ein Haus verkauft wird
• Anzeige eines Eigentümerwechsels
Wenn Sie als Ein-Personen-Haushalt über ein benachbartes Grundstück entsorgen möchten
• Antrag auf Nachbarschafts-Zusammenschluss
Weitere Informationen finden Sie im Trenn-Mit-Info "ABFALL-GEBÜHREN" und dem Merkblatt Hinweise zur Tonnennutzung
Wann werden die Gefäße geleert?
Das erfahren Sie unter Abfuhrtermine. Bitte beachten Sie, dass die erste Leerung aus technischen Gründen in der Regel erst in der Woche nach der Auslieferung erfolgen kann!
Rechtsgrundlagen
Abfallwirtschaftssatzung, Abfallgebührensatzung
Eigenbetrieb des Landkreises Neuburg- Schrobenhausen
Sehensander Weg 23
86633 Neuburg a. d. Donau
Tel. 08431/612-0
Fax 08431/612-150
Geschäftszeiten
Montag bis Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag
14:00 - 16:00 Uhr