Restmüll

Die Restmülltonne wird regelmäßig von den Lankreisbetrieben geleert.

Alle nicht verwertbaren Abfälle mit Ausnahme von Problem-Müll sind Restmüll.

Siehe hierzu auch Beispiel-Liste "Abfälle, die in die Restmüll-Tonne gehören".

 

Nachdem solche Abfälle auf allen bebauten und genutzten Grundstücken anfallen, müssen für diese Grundstücke Abfallgefäße angemeldet werden.

 

 

Wer meldet an?

Der Grundstückseigentümer meldet persönlich, schriftlich oder per Fax (nicht per e-Mail, wegen notwendiger Unterschrift!) bei den Landkreisbetrieben oder bei seiner Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung an.

 

Wer liefert die Gefäße?

Die angemeldeten Gefäße werden nach Terminvereinbarung wöchentlich von den Landkreisbetrieben direkt an das Grundstück geliefert.

 

Welche Formblätter stehen zur Verfügung?

 

Für die erstmalige Ausstattung eines Grundstückes mit Abfallgefäßen (neu gebautes Haus) 

     • Erstanmeldung von Abfallgefäßen

Für gewünschte Änderungen von Gefäßgröße, Gefäßart sowie zusätzliche Gefäße

     • Änderungsmitteilung von  Abfallgefäßen

Wird ein Grundstück nicht nur zu Wohnzwecken genutzt

     • Zusatzbogen bei sonstiger Nutzung

Wenn Gebühren abgebucht oder nicht mehr abgebucht werden sollen

     • Einzugsermächtigung

     • Widerruf der Einzugsermächtigung

Wenn ein Haus verkauft wird

     • Anzeige eines Eigentümerwechsels

Wenn Sie als Ein-Personen-Haushalt über ein benachbartes Grundstück entsorgen möchten

     • Antrag auf Nachbarschafts-Zusammenschluss

 

 

Weitere Informationen finden Sie im Trenn-Mit-Info "ABFALL-GEBÜHREN" und dem Merkblatt Hinweise zur Tonnennutzung

 

Wann werden die Gefäße geleert?
Das erfahren Sie unter Abfuhrtermine. Bitte beachten Sie, dass die erste Leerung aus technischen Gründen in der Regel erst in der Woche nach  der Auslieferung erfolgen kann!

 

Rechtsgrundlagen

Abfallwirtschaftssatzung, Abfallgebührensatzung

 

 

 

 

 

 

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