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Abfallgebühren

Alles was Sie zum Thema Abfallgebühren wissen sollten

In der Broschüre Abfallgebühren finden Sie mögliche Tonnenkombinationen und Gebühren sowie Zusatzleistungen.

Sie sind an den Behältermaßen und/oder den zulässigen Tonnengewichten interessiert?

Die Behältermaße und die zulässigen Gesamtgewichte unserer 40 l (120 l vario mit Einsatz), 60l, 80 l, 120 l und 240 l oder 660l (mit Flachdeckel) und 1100 l (mit Runddeckel) Tonne entnehmen Sie hier.

Welche Mindestkapazitäten müssen Sie einhalten?

Der Kreistag des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen hat bereits im Jahre 1998 in der Abfallwirtschaftssatzung ein Mindestvolumen für jedes anschlusspflichtige Grundstück festgelegt. Dieses bereitzuhaltende Mindestvolumen richtet sich nach der Zahl der Bewohner. Bewohner sind dabei zunächst alle mit Haupt- und Nebenwohnsitz angemeldeten, selbstverständlich auch Kinder. Darüber hinaus aber auch Personen, die sich in gewisser Regelmäßigkeit immer wieder dort aufhalten.

Diese Regelung soll berücksichtigen, dass nach allgemeiner Lebenserfahrung davon ausgegangen werden muss, dass mehr Abfälle, also auch mehr zu entsorgende Wertstoffe, Problemabfälle und sperrige Abfälle anfallen, je mehr Personen auf einem Grundstück wohnen und dies auch in gewisser Weise seinen Niederschlag in der Höhe der Gebühr finden soll.

Damit daneben auch Anreize zur Vermeidung von Restmüll geschaffen werden, wurde das Mindestvolumen auf 5 l pro Person und Woche festgelegt, soweit eine Verwertung der organischen Abfallanteile z. B. Eigenkompostierung stattfindet. In allen anderen Fällen beträgt das Mindestvolumen für Restmüll und Biomüll jeweils 5 l pro Person und Woche.

Hier eine Übersicht bis zu max. wieviel Personen die jeweiligen Mülltonnenkombinationen zugelassen sind.

Darüberhinaus sind für alle Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als private Haushaltungen (z. B. Schulen, Krankenhäuser, freiberufl. Tätige, usw.) für jeden Beschäftigten pro Woche eine Restmüllbehälterkapazität von mindestens 3 l vorzuhalten.