Zum Übersetzen der Seite wird Google Translate verwendet. Für diese Funktion ist es notwendig, Ihre IP Adresse zu speichern. Diese Informationen werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.
Der Anbieter dieser Seite hat keinen Einfluss auf diese Datenübertragung.
Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google.

Google Translate is used to translate the page. For this function it is necessary to save your IP address. This information is usually transmitted to a Google server in the USA and stored there.
The provider of this site has no influence on this data transfer.
You can find more information on handling user data in Google's data protection declaration.

Abbrechen
OK
OK

Verpackung schadstoffhaltiger Füllgüter

Wo Sie restentleerte Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter abgeben können?

Leere ölhaltige Behälter geben Sie wieder dort unbeschädigt und verschlossen ab, wo Sie sie gekauft haben: www.gvoe.de.

Vertreiber von schadstoffhaltigen Füllgütern sind verpflichtet, gebrauchte, restentleerte Verpackungen der gleichen Art, Form und Größe wie die von ihnen in Verkehr gebrachten am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe unentgeltlich zurückzunehmen. Für Letztvertreiber beschränkt sich die Rücknahmepflicht auf Verpackungen, die von solchen Waren stammen, die der Vertreiber in seinem Sortiment führt (siehe Verpackungsgesetz).

Für leere Behältnisse von Pflanzenschutzmitteln gibt es organisierte Rückgabetermine an bestimmten Sammelstellen. Termine/Annahmestellen unter www.pamira.de

Für gebrauchte PU-Schaumdosen finden Sie hier die nächste Annahmestelle: www.pdr.de/pu-schaumdosen-recycling

Für leere Kraftpapiersäcke (mit Folie) wie z. B. Baustoffsäcke gibt es z. B. das Repasack-Sammelsystem.