

Als Sperrmüll gelten einzelne Gegenstände aus dem Haushalt, die so sperrig sind, dass sie nicht in einer 60 l Restmüll-Tonne oder in einem 70 l Restmüll-Sack entsorgt werden können.
Weitere Infos
Nähere Informationen finden Sie im Trenn-Mit-Info "SPERRMÜLL".
Sperrmüllabgabe
In den Märkten und Gemeinden im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen besteht einmal im Monat, in den Städten Neuburg und Schrobenhausen jede Woche die Möglichkeit, Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen (bis max. 5 cbm) auf bestimmten Wertstoffhöfen kostenlos abzugeben: Annahmestellen & Öffnungszeiten
Abfälle aus dem Außenbereich sowie von Bau- und Umbauarbeiten sind kein Sperrmüll. Da nur ein Teil der Bevölkerung (in der Regel nur Grundstückseigentümer) solche Abfälle haben, sind die Kosten hierfür nicht in die allgemeine Restmüllgebühr eingerechnet und müssen daher von jedem selbst getragen werden.
Kleinmengen dieser Abfälle (bis max. Autoanhängergröße) werden bei der Sperrmüllannahme gegen Bezahlung angenommen: Gebühren für kostenpflichtige Abfälle bei der Sperrmüllannahme
Größere Mengen dieser Abfälle werden gegen Gebühr bei den Landkreisbetrieben während der folgenden Annahmezeiten angenommen: Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Montag bis Donnerstag von 14.00 bis 15.30 Uhr. Preise und Gebühren bei der Anlieferung von kostenpflichtigen Materialien bei den Landkreisbetrieben
Eigenbetrieb des Landkreises Neuburg- Schrobenhausen
Sehensander Weg 23
86633 Neuburg a. d. Donau
Tel. 08431/612-0
Fax 08431/612-150
Geschäftszeiten
Montag bis Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag
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