
Der Werkausschuss ist ein Organ der Landkreisbetriebe, der vom Kreistag bestellt wird. Er fungiert für alle Angelegenheiten der Landkreisbetriebe als vorberatendes und für die in § 5 Abs. 3 der Eigenbetriebssatzung genannten Angelegenheiten als beschließendes Gremium.
Der Werkausschuss entscheidet in Sitzungen, die im Verwaltungsgebäude der Landkreisbetriebe Neuburg-Schrobenhausen stattfinden.
Den Vorsitz führt der Landrat, Herr Roland Weigert.
Für den Geschäftsgang des Werkausschusses gelten die Bestimmungen der Geschäftsordnung für den Kreistag des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen.
Eigenbetrieb des Landkreises Neuburg- Schrobenhausen
Sehensander Weg 23
86633 Neuburg a. d. Donau
Tel. 08431/612-0
Fax 08431/612-150
Geschäftszeiten der Landkreisbetriebe
Montag bis Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag
14:00 - 16:00 Uhr