Hier werden die Beschlüsse gefaßt
Der Werkausschuss ist ein Organ der Landkreisbetriebe, der vom Kreistag bestellt wird. Er fungiert für alle Angelegenheiten der Landkreisbetriebe als vorberatendes und für die in § 5 Abs. 3 der Eigenbetriebssatzung genannten Angelegenheiten als beschließendes Gremium.
Der Werkausschuss entscheidet in Sitzungen, die im Verwaltungsgebäude der Landkreisbetriebe Neuburg-Schrobenhausen stattfinden.
Den Vorsitz führt der Landrat, Herr Peter von der Grün.
Für den Geschäftsgang des Werkausschusses gelten die Bestimmungen der Geschäftsordnung für den Kreistag des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen.