Kompostanlagen
Wissenswertes zu den Kompostanlagen

An den unten aufgeführten Kompostanlagen können Sie sowohl Baum- und Strauchschnitt als auch Grüngut abgeben.
Wichtige Voraussetzung: Der Baum- und Strauchschnitt muss getrennt von den restlichen Gartenabfällen angeliefert werden. Ebenso können dort Wurzelstöcke und Friedhofsabfälle separat abgegeben werden. Kostenpflichtige Wurzelstöcke und größere Mengen (>1cbm) an Friedhofsabfällen sowie von Gewerbe können in Neuburg nur zu den normalen Geschäftszeiten der Landkreisbetriebe über die Waage abgegeben werden. Wurzelstöcke können nur angenommen werden, wenn Sie ohne Erde/Steine sind!
Auf den Kompostanlagen ist nicht nur für Baum- und Strauchschnitt, sondern auch für Grüngut, Wurzelstöcke und Friedhofsabfälle ein direktes Abladen oder Abkippen auf den Boden möglich.
Verkauf von wertvoller Komposterde
Wir bieten Ihnen dort außerdem RAL-gütegesicherte Grüngut-Komposterde in Bioqualität ganzjährig zum Kauf an (bis max. 2 Kubikmeter). Wer größere Mengen benötigt, wendet sich direkt an die Fa. Högl, Tel. 0 87 54/ 9 60 90 oder andere Komposterdehersteller. Dort erhalten Bio-Landwirte und -gärtner auch einen chargenweisen Nachweis der Bioqualität. Anwendungshinweise für Privat und Landwirtschaft/Garten- und Landschaftsbau. Weitere Angaben zur Düngung im Freizeitgarten finden Sie in den Informationsschriften der Bayerischen Gartenakadamie. Bodenuntersuchungen zur Vermeidung von Überdüngungen können Sie bei folgenden Laboren beauftragen: Bodenuntersuchungslabore.
Ein Appell an Sie: Vermeiden Sie Staus - kommen Sie bitte nicht vor Beginn der Öffnungszeiten und nutzen Sie auch die letzte Stunde vor der Schließung!
Weitere Infos
Nähere Informationen finden Sie im Trenn-Mit-Info "Wertstoffhöfe und Kompostanlagen" sowie in folgender Infobroschüre. Sofern Sie sich mit Ihrem Smartphone zur nächsten Kompostanlage navigieren lassen möchten geht’s hier zur Abfall-App.
Preise und Gebühren bei den Kompostanlagen
Hier finden Sie die Preise und Gebühren bei den Kompostanlagen.
Baum- und Strauchschnitt von Privatanlieferern kann auch auf allen Wertstoffhöfen in Kleinmengen (bis max. 3 cbm) abgegeben werden. Auch hier ist ein direktes Abladen oder Abkippen auf den Boden möglich. Grüngut kann auch auf allen Wertstoffhöfen in Kleinmengen (bis max. 3 cbm) abgegeben werden. Die Sammlung findet dort aber in der Regel in einem Container statt.
Bitte beachten Sie die Änderungen seit 01.01.2021!
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