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Motorenöl

Wo Sie Mineralöle abgeben können

Nach der Altölverordnung ist der Händler, also dort wo Sie das Motoren- oder Getriebeöl gekauft haben, zur kostenlosen Rücknahme des Altöls inkl. Ölfilter und ölhaltiger Putztücher verpflichtet und zwar in der gleichen Menge wie Sie es gekauft haben. Abgeben können Sie das Altöl entweder direkt beim Kauf des neuen Öls oder zu einem späteren Zeitpunkt mit Hilfe des Kassenbelegs. Außerdem muss der Verkäufer auch in der Nähe der Verkaufsstelle eine Möglichkeit einrichten, wo Sie den Ölwechsel fachgerecht vornehmen können (z. B. mithilfe einer Absaugung).

Diese Rücknahmepflicht gilt auch für den Internethandel mit Motorenöl.

Es ist verboten, Altöle mit anderen Stoffen zu vermischen!

Wohin mit restentleerten Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter (z. B. Ölbehälter)?

Für Gewerbetreibende

Gewerbliche Mengen Altöl entsorgen Sie über (private) Entsorgungsbetriebe.