Fragen zur Abschaffung der subventionierten Restmüllsäcke ("Windelsäcke")
Der nachfolgend genannte „Windelsack“ war bisher ein vergünstigter Restmüllsack (Rolle mit 25 Säcken für 50,-€) d.h. Stückpreis 2,-€. Die Gebühr für den regulären Restmüllsack beträgt 5,-€.
Die vergünstigen Säcke müssen abgeschafft werden, da im Gebührenrecht keine soziale Staffelung vorgesehen ist. D.h. die Mehrkosten dürfen nicht auf die gesamten Gebührenpflichtigen umgelegt werden, sondern sind vom tatsächlichen Verursacher zu tragen.
(Ausgleich durch staatliche Sozialleistungen wie Pflegegeld, Kindergeld möglich)
Künftig können Restmüllsäcke für die reguläre Gebühr in Höhe von 5,- € erworben werden.
Restmüllsäcke sind allerdings für ein einmaliges oder kurzfristiges Mehraufkommen von Restmüll gedacht. Der Restmüllsack soll die Ausnahme sein, nicht die Regel!!
Wenn längerfristig mehr Restmüll (z.B. Windeln) anfällt, ist auf ein größeres Restmüllvolumen (größere oder zusätzliche Restmülltonne) umzustellen.
Die zunehmende Zahl von bereitgestellten Restmüllsäcken wurde auch immer mehr zur Belastung für unsere Müllwerker und war aus Gründen des Arbeitsschutzes nicht mehr möglich (hohes Gewicht von voll befüllten Säcken, Verletzungsgefahr durch spitze Gegenstände (z.B. Spritzen) in den Säcken, Durchreißen der Säcke aufgrund Gewicht oder kantiger Gegenstände im Abfall).
Zuletzt aktualisiert am 21.12.2020 von admin.
Die Windelsäcke, die bis Ende 2020 noch nicht aufgebraucht worden sind, können weiterhin verwendet werden. Sie werden wie bisher mitgenommen, wenn sie am Abfuhrtag neben die Restmülltonne gestellt werden.
Zuletzt aktualisiert am 18.12.2020 von admin.
Die Rollen mit "Windelsäcken" können bis Ende Dezember 2020 bei den Landkreisbetrieben, allen Gemeinden und Städten sowie der Kreiskasse im Landratsamt (bei Vorliegen der Voraussetzungen) gekauft werden (Rolle mit 25 Stück für 50,- €).
Das Antragsformular finden Sie unter www.landkreisbetriebe/formulare
Zum 1. Januar 2021 wird die Ausgabe eingestellt.
Zuletzt aktualisiert am 21.12.2020 von admin.
Die Eltern neugeborener Kinder erhalten vom Landratsamt ein Begrüßungspaket mit einem Wertgutschein in Höhe von 50 Euro. Dieser kann eingelöst werden
- entweder für den Erwerb von Windeln (einschließlich Stoffwindelzubehör) bzw. Babyausstattung in den Drogerien und Supermärkten unseres Landkreises,
- oder für den Erwerb von Restmüllsäcken bei Ihrer zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung bzw. direkt bei den Landkreisbetrieben (Sie erhalten dann 10 Restmüllsäcke),
- oder zur Verringerung Ihrer Müllgebühren direkt bei den Landkreisbetrieben.
Achtung: Eine Teilung des Gutscheines ist nicht möglich!
Zuletzt aktualisiert am 12.05.2022 von admin.