Wissenswertes zur Gelben Tonne

Zum 01.01.2013 ist im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen flächendeckend die Gelbe Tonne eingeführt worden.

Woher bekommen Sie die Gelbe Tonne?

Die Firma Hofmann aus Büchenbach bei Roth kümmert sich im Auftrag des Dualen Systems Deutschland und weiterer Systembetreiber seit 01.01.2013 um die Entsorgung der Leichtverpackungen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.

Bitte wenden Sie sich an die Fa. Hofmann unter der kostenlosen Tel. 0800 / 1004 337.

Ist die Gelbe Tonne mit zusätzlichen Kosten verbunden?

Nein. Weder für die Tonne noch für die Entsorgung entstehen dem Bürger zusätzliche Kosten. Diese sind bereits vom Verbraucher im Handel über ein Lizenzzeichen, dem Grünen Punkt, für alle verpackten Waren bezahlt worden.

Wie erfahren Sie die Abfuhrtermine?

Die Gelbe Tonne wird alle vier Wochen geleert. Die Abfuhrtermine finden Sie in unserem Abfuhrkalender.

Was darf in die Gelbe Tonne für Leichtverpackungen?

  • Tetrapak (Getränke- und andere Verpackungen aus Pappe-Alu-Folien-Verbund wie Milch- und Safttüten oder Weichspülerkartons)
  • Sonstige Verbunde (Verpackungen aus Pappe-Folien- oder Papier-Folien-Verbund wie etwa Getränkepappbecher, Tiefkühlschachteln, Katzenstreusäcke)
  • Dosen (Spray- und Farbdosen, Weißblechdosen und Schraubverschlüsse aus Metall, Kronkorken)
  • Aluminium (Alufolie, Aludeckel, Kaffeekapseln, Kabadosen, etc.)
  • Gekennzeichnete PP-, PS-, PE- und PET-Behältnisse sowie ungekennzeichnete Verpackungsbehältnisse, Farbeimer
  • Verpackungsstyropor
  • Sämtliche Verpackungsfolien
  • Korken

Informationen zum richtigen Trennen gibt es darüber hinaus auch in der Trenn-Mit-Info Broschüre “Gelbe Tonne“ sowie direkt auf der Tonne und auf www.muelltrennung-wirkt.de. Interessieren Sie sich für Daten und Fakten zur Mülltrennung?

Hier geht‘ s zur Trennhilfe Gelbe Tonne  in verschiedenen Sprachen.

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Was darf nicht in die Gelbe Tonne?

Können auch Gewerbetreibende Gelbe Tonnen für die Entsorgung von Leichtverpackungen nutzen?

Ja. Es muss sich aber um Verkaufsverpackungen handeln, die bei Haushaltungen oder vergleichbaren Anfallstellen anfallen. Und die Verpackungen müssen bei einem Dualen System lizensiert sein.

Für die Rücknahme von Transportverpackungen ist der Hersteller und Vertreiber verpflichtet (siehe Verpackungsgesetz). Falls dies nicht möglich ist oder zu unbequem ist, stehen Ihnen private Entsorgungsbetriebe mit Containern und Gewerbeabfalltonne zur Verfügung.