Wissenswertes zum Thema Grüngut
Als Grüngut gelten alle sonstigen (nichtholzigen) organischen Abfälle aus dem Garten.
Weitere Infos
Nähere Informationen finden Sie im Trenn-Mit-Info "Wertstoffhöfe und Kompostanlagen".
Abgabe von Gartenabfällen
Gartenabfälle können auf allen Wertstoffhöfen in Kleinmengen (bis max. 3 cbm) oder bei den Kompostanlagen Neuburg und Königslachen in unbegrenzter Menge abgegeben werden: Annahmestellen & Öffnungszeiten
Ein Appell an Sie: Vermeiden Sie Staus - kommen Sie bitte nicht vor Beginn der Öffnungszeiten und nutzen Sie auch die letzte Stunde vor der Schließung!
Bitte beachten Sie
Sie müssen Gartenabfälle auf den Wertstoffhöfen in einen Container geben. Ein direktes Abladen oder Abkippen auf den Boden ist nur bei den Kompostanlagen Neuburg und Königslachen möglich.
Gartenabfälle lassen sich ebenso wie organische Küchenabfälle auch ganz einfach selbst kompostieren. Und Sie erhalten wertvollen Humus, der Ihnen gleichzeitig als vollwertiger Dünger dient.
Abgabe von Wurzelstöcken und größeren Mengen Grüngut (>3 cbm) sowie größeren Mengen (>1cbm) an Friedhofsabfällen sowie von Gewerbe
Kauf von Komposterde
Auch das ist nur bei den Kompostanlagen Neuburg und Königslachen möglich.
Preise und Gebühren
Preise und Gebühren Grüngut und Kompostanlagen
Anlieferungen mit gewerblichen Fahrzeugen gelten grundsätzlich nicht als Anlieferung von einem Privathaushalt (mit Ausnahme derer, die eine Bestätigung Ihrer Kunden vorlegen können).
Bitte beachten Sie die Änderungen seit 01.01.2021!
Baum- und Strauchschnitt
Baum- und Strauchschnitt muss sortenrein und getrennt von den restlichen Gartenabfällen angeliefert werden (siehe Baum- und Strauchschnitt).
Abholung von Grüngut
Wenn Sie keine Möglichkeit haben, Grüngut selbst zu transportieren, stehen Ihnen gegen Entgelt private Firmen und Containerdienste zur Verfügung: Private Abholdienste