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Baum- und Strauchschnitt

Wissenswertes zu Baum- und Strauchschnitt

Baum- und Strauchschnitt kann während der regulären Öffnungszeiten bis max. 3 Kubikmeter auf allen Wertstoffhöfen (keine Annahme von gewerblichen Anlieferungen!) sowie auf den Kompostanlagen (auch gewerbliche Anlieferungen möglich!) abgegeben werden: Annahmestellen & Öffnungszeiten

Ein Appell an Sie: Vermeiden Sie Staus - kommen Sie bitte nicht vor Beginn der Öffnungszeiten und nutzen Sie auch die letzte Stunde vor der Schließung!

Was darf abgegeben werden?

Abgegeben werden darf nur sortenreiner Baum- und holziger Strauchschnitt (bis max. 80 cm Astdicke). Er darf nicht vermischt sein mit übrige Gartenabfälle wie:

nichtholzigen Strauchschnitt, Rasenschnitt, Hecken mit Grünzeug, Heckenzuschnitt (wie z.B. Thuja, Buchs, usw.), Schilf, Wurzelstöcke, Laub und Fallobst, sonstige Gartenabfälle (wie z.B. Topfpflanzen, Wurzeln, Blumen, Gemüse, usw.) oder Trauerkränzen.

Für diese Abfälle gibt es eigene Abgabemöglichkeiten (siehe Grüngut).

Weitere Infos

Nähere Informationen finden Sie im Trenn-Mit-Info "Wertstoffhöfe und Kompostanlagen" sowie im folgenden Presseartikel. Wer über genügend Platz verfügt und seinen Garten nach ökologischen Gesichtspunkten ausrichten möchte, kann auch die Anlage einer Benjeshecke auf seinem Grundstück in Erwägung ziehen.

Gewerbliche Anlieferungen von Baum- und Strauchschnitt sowie von Wurzelstöcken

Dies ist ausschließlich bei den Kompostanlagen Neuburg und Königslachen möglich.

Kauf von Komposterde

Auch das ist nur bei den Kompostanlagen Neuburg und Königslachen möglich.

Preise und Gebühren

Preise und Gebühren bei den Kompostanlagen und Wertstoffhöfen

Anlieferungen mit gewerblichen Fahrzeugen gelten grundsätzlich nicht als Anlieferung von einem Privathaushalt (mit Ausnahme derer, die eine Bestätigung Ihrer Kunden vorlegen können).

Abholung von Baum- und Strauchschnitt

Wenn Sie keine Möglichkeit haben, Baum- und Strauchschnitt selbst zu transportieren, stehen Ihnen gegen Entgelt private Firmen und Containerdienste zur Verfügung: Private Abholdienste

Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen bezüglich Baumfällungen und Schnittmaßnahmen an Gehölzen:

Überblick über die geltenden gesetzlichen Regelungen bei Baumfällungen und Schnittmaßnahmen an Gehölzen außerhalb des Waldes

Downloads und Links