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Biomüll

Was Sie über Biomüll wissen sollten

Als Biomüll gelten alle organischen Abfälle aus dem Haushalt und Gartenabfälle in Kleinmengen (soweit Platz).

Auch Gewerbetreibende müssen nach der Gewerbeabfallverordnung Biomüll getrennt erfassen und einer Verwertung zuführen.

Biotonne oder Eigenkompostierung

Organische Küchenabfälle sind über die grüne Biotonne zu entsorgen. Nur wer alle Bioabfälle selbst kompostiert (pro Person sind hierfür mindestens 50 qm Gartenfläche erforderlich, um den anfallenden Kompost sinnvoll verwerten zu können) oder (z. B. als Gewerbetreibender) einer ordnungsgemäßen Verwertung zuführt, kann sich von der Pflicht zur Bereitstellung einer Biotonne befreien lassen.

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre Biotonne , bei den Abfallgebühren, in der Trennhilfe Biomüll und auf www.wirfuerbio.de sowie in den Tipps zur Eigenkompostierung und in der Kompostfibel. Beispiele für Biomülleimer in der Küche finden Sie hier. Papiersäcke in Tonnengröße finden Sie unter www.biomat-shop.comwww.schosser-tueten.de oder größere Mengen: www.gs-papiersaecke.de. Die kleinen Papiertüten für den Bioeimer in der Küche finden Sie auch im Handel (Supermärkte, Drogerien, Baumärkte, etc.). Biomüll nur in Papiertüten oder Zeitungspapier eingewickelt in die Biotonne!

Die Trennhilfe Biomüll in verschieden Sprachen finden Sie hier.

Damit Sie möglichst wenig Lebensmittel wegwerfen müssen: Tipps für zu Hause. Rette Essen: TooGoodToGo bzw. stelle überschüssige Lebensmittel ein: TooGoodToGo. Überschüssige Lebensmittel nehmen auch die Tafeln in Neuburg und Schrobenhausen an.

An- und Abmeldeformalitäten für die Biotonne

Die An- und Abmeldeformalitäten finden Sie hier.

Termine

Termine für die Biomüllabfuhr im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen: Abfuhrtermine

An wen können Sie sich wenden, wenn es Probleme oder Fragen mit der Biomüllabfuhr gibt?

Es steht Ihnen unser Kontaktformular und folgende kostenfreie Hotline-Nummer zur Verfügung: Tel. 08 00 / 612-129 (für den gesamten Landkreis).

Für Gewerbetreibende

Gewerbetreibende können Bioabfälle bei den Landkreisbetrieben auch direkt anliefern: Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Montag bis Donnerstag von 14.00 bis 15.30 Uhr. Preise und Gebühren bei der Anlieferung von kostenpflichtigen Materialien bei den Landkreisbetrieben

Einrichtungen wie z.B. Gaststätten

Einrichtungen wie z.B. Gaststätten, in denen mehr tierische Abfälle als in einem 4-Personen-Haushalt anfallen, unterliegen dem "Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz". Nähere Informationen siehe Merkblatt Speiseabfälle.