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Restmüll

Alles was Sie über Ihren Restmüll wissen sollten

Alle nicht verwertbaren Abfälle (inkl. Windel- und Inkontinenzabfälle) mit Ausnahme von Problem-Müll gehören in die Restmülltonne. In dieser Liste finden Sie einige Beispiele für Abfälle, die in die Restmülltonne gehören.

Nachdem solche Abfälle auf allen bebauten und genutzten Grundstücken anfallen, müssen für diese Grundstücke Abfallgefäße angemeldet werden.

Auch Gewerbetreibende haben nach der Gewerbeabfallverordnung mindestens ein Restmüllgefäß bei den Landkreisbetrieben anzumelden.

An- und Abmeldeformalitäten

Die An- und Abmeldeformalitäten finden Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie bei den Abfallgebühren und den Hinweisen zur Tonnennutzung sowie bei den Trenn-Mit-Infos und Merkblättern. Aktuelle Informationen finden Sie auch hier. Eine Kaufberatung über Mülleimer in der Wohnung finden Sie z. B. hier, Beispiele für Biomülleimer in der Küche finden Sie hier.

Wann werden die Gefäße geleert?

Das erfahren Sie unter Abfuhrtermine. Bitte beachten Sie, dass die erste Leerung aus technischen Gründen in der Regel erst in der Woche nach der Auslieferung erfolgen kann!

An wen können Sie sich wenden, wenn es Probleme oder Fragen mit der Restmüllabfuhr gibt?

Es stehen Ihnen unser Kontaktformular und folgende kostenfreie Hotline-Nummern zur Verfügung:

in der Altstadt von Schrobenhausen: Tel. 08 00 / 612-129

in der Stadt Neuburg a. d. Donau: Tel. 08 00 / 612-129

im übrigen Landkreis beauftragtes Unternehmen Friedrich Hofmann Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG: Tel. 0 91 71 / 847-510

Was können Sie tun, wenn mal mehr Müll angefallen ist?

Bei vorübergehenden Mehranfall von Abfällen können Sie zugelassene Restmüllsäcke kaufen.