Brandgefahren durch Lithium-Ionen-Akkus

Entfernen Sie bitte Batterien und Akkus aus Elektroaltgeräten und geben sie diese bitte getrennt ab.

 

Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Zellen bzw. -Akkumulatoren (sogenannte »Lithiumbatterien«) sind heute in vielen Geräten unseres täglichen Lebens zu finden. Zum Einsatz kommen sie zum Beispiel in batteriebetriebenen, elektrischen Handwerkzeugen neuerer Bauart, Kommunikationsgeräten wie Mobiltelefonen oder Laptops, aber auch Elektro-Spielzeugen und E-Bikes. Vielen ist jedoch weniger bewusst, dass Lithiumbatterien selbst in Möbeln und Kleidungsstücken zu finden sein können, wenn diese mit netzunabhängigen, elektrischen oder elektronischen Funktionen bzw. Accessoires ausgestattet sind.

Durch falsche Handhabung oder aufgrund eines Defektes können Lithiumbatterien jedoch im wahrsten Sinne des Wortes brandgefährlich werden. Dies gefährdet nicht nur das eigene Lebensumfeld. Gelangen weggeworfene Gegenstände in die Entsorgung, ohne dass ersichtlich ist, dass sich darin noch Akkus oder Batterien befinden, ergeben sich zusätzlich Gefahren für sämtliche Entsorgungsprozesse. Brennende Abfalltransporte oder auch Brände auf Wertstoffhöfen oder in Entsorgungsanlagen haben mittlerweile immer häufiger ihre Ursache in sorglos weggeworfenen und unerkannt gebliebenen Lithiumbatterien.

Darum ist es umso wichtiger, Lithiumbatterien ordnungsgemäß zu entsorgen. Folgende Hinweise sollten dabei berücksichtigt werden:

Allgemeine Hinweise

  • Für die Entsorgung von Batterien und Elektroaltgeräten dürfen ausschließlich die unten genannten Möglichkeiten genutzt werden. Eine anderweitige Entsorgung (z. B. über den Hausmüll) erfüllt mindestens den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit.
  • Entnehmen Sie bitte vor der Entsorgung Ihrer Elektroaltgeräte Batterien aus den Batteriefächern bzw. trennen Sie sogenannte Klick-Akkus von den Geräten.
  • Sichern Sie die separierten Batterien (größer Faustgröße) gegen Kurzschluss. Kleben Sie dazu die Pole oder blanke Kabelenden und Anschlüsse mit Klebeband ab.
  • Geben Sie die Batterien gesondert ab. Auf dem Wertstoffhof steht für Batterien bis Faustgröße das grüne Batteriefass, für Batterien größer Faustgröße das gelbe Batteriefass zur Verfügung.
  • Batterien, die im Gerät fest verbaut sind und sich somit nicht ohne Öffnen bzw. Demontage des Gerätes entfernen lassen, sollten im Gerät verbleiben – intakte Gerätegehäuse sind bei solchen Festeinbauten herstellerseitig für einen bestmöglichen Schutz der darin befindlichen Batterien ausgelegt. Solche Geräte sollten Sie dann aber in die gesonderte Tonne für batteriebetriebene Elektroaltgeräte auf dem Wertstoffhof legen (und nicht in den Container!!!). (Ausnahme: Kleine Stützbatterien, die zum Datenerhalt bei Stromausfällen dienen, müssen nicht entfernt werden bzw. die Geräte, die diese beinhalten, müssen nicht separat gesammelt werden).
  • Sollten sich in Kleidungsstücken/Schuhen elektrische Accessoires befinden, so gehören diese komplett zu E-Schrott. Sollten Batterien enthalten sein, sind diese vorher wie oben beschrieben zu entfernen (sofern möglich).
  • Weisen Sie bitte unsere Mitarbeiter vor Abgabe darauf hin, wenn sich in Gegenständen, die Sie als Sperrmüll oder Metall-/Elektronikschrott abgeben möchten, batteriebetriebene Einbauten befinden.

Wo können Gerätebatterien und Elektroaltgeräte entsorgt werden?

Gerätebatterien aus haushaltüblichen Geräten (z.B. aus Spielzeugen oder Elektrohandwerkzeugen), in Art und Menge haushaltsübliche Elektroaltgeräte

  • Rückgabesysteme des Handels (erkundigen Sie sich bitte im Handel!)
  • auf allen Wertstoffhöfen (Nachtspeicheröfen und Photovoltaikmodule nur am Wertstoffhof Sehensander Weg in Neuburg!)
  • bei der mobilen Schadstoffsammlung (nur Batterien, keine Elektroaltgeräte!)

    Aus Sicherheitsgründen und aufgrund gefahrgutrechtlicher Vorschriften können wir auf unseren Wertstoffhöfen und bei der mobilen Schadstoffsammlung keine defekten und/oder beschädigten Lithiumbatterien schwerer 500 g annehmen. Wir empfehlen Ihnen in diesen Fällen sich umgehend an den Hersteller und Vertreiber der Batterie bzw. die GRS Batterien zu wenden. Diese sind zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet. Defekte und/oder beschädigte Lithiumbatterien bis 500 g können einzeln verpackt in Plastiktüten und mit Sand vollständig eingeschlossen über die grünen Batteriefässer auf den Wertstoffhöfen entsorgt werden. 

Fahrzeug-Starterbatterien

Eine Vergütung vorgelegter Pfandscheine gibt es beim Wertstoffhof oder der Schadstoffsammlung nicht. Sofern Sie bei Abgabe einer Altbatterie einen entsprechenden Pfandgutschein vorlegen, quittieren Ihnen jedoch die Mitarbeiter unserer Wertstoffsammelstelle gern darauf die ordnungsgemäße Entsorgung der alten Batterie. Den Pfandgutschein sollten Sie im Anschluss problemlos im Fach- oder Online-Handel einlösen können. Ein entsprechendes Formular ist auch auf unserer Internetseite www.landkreisbetriebe.de/problem-muell zu finden.

Fahrzeugantriebs- oder Industriebatterien (z. B. aus unterbrechungsfreie Stromversorgungsanlagen oder Stromspeichern von Photovoltaikanlagen, Gewerbe und Landwirtschaft, Elektrofahrzeugen)

  • bei Vertreibern der betreffenden Geräte oder Batterien (erkundigen Sie sich bitte im Handel!)
  • bei bau- oder reparaturausführenden Fachfirmen
  • Fachentsorgern für Batterien

Weitere Informationen:

https://e-schrott-entsorgen.org/

https://e-schrott-entsorgen.org/download.html

https://www.stiftung-ear.de/de/presse/aktuelle-pressemitteilung#c1885

https://www.rauchmelder-lebensretter.de/brandgefahren-durch-lithium-ionen-akkus/

https://www.svlfg.de/lithium-ionen-akkus-brandgefahr

https://www.dieversicherer.de/versicherer/haus-garten/news/akkubraende-51648

https://www.bam.de/Content/DE/Standardartikel/Aktuelles/Themenseiten/verbrauchertipps-lithium-batterien.html

https://www.youtube.com/watch?v=eflDe5xZGRc

https://www.youtube.com/watch?v=dYq75w9WBJM

https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Handy-richtig-laden-und-nutzen-So-halten-Akkus-laenger,smartphoneakku102.html

Wertstoffhöfe

Elektronikschrott

Problemmüll

 

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